2. Um die Wiederherstellung verschlechterter Ökosysteme voranzutreiben, sollte die EU:
2.1. verbindliche Ziele für die Mitgliedstaaten zur Wiederherstellung verschlechterter Ökosysteme festlegen
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Stimme voll und ganz zu
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Stimme weitgehend zu
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Neutrale Einstellung
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Stimme eher nicht zu
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Stimme überhaupt nicht zu
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Weiß nicht/keine Meinung
2.2. bessere Leitlinien zur Verfügung stellen, um die Mitgliedstaaten bei der Erarbeitung von Wiederherstellungsplänen und ‑strategien zu unterstützen
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Stimme voll und ganz zu
-
Stimme weitgehend zu
-
Neutrale Einstellung
-
Stimme eher nicht zu
-
Stimme überhaupt nicht zu
-
Weiß nicht/keine Meinung
2.3. die bessere Nutzung der Möglichkeiten zur Finanzierung der Wiederherstellung durch die EU fördern
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Stimme voll und ganz zu
-
Stimme weitgehend zu
-
Neutrale Einstellung
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Stimme eher nicht zu
-
Stimme überhaupt nicht zu
-
Weiß nicht/keine Meinung
2.4. die Entwicklung von ökonomischen Anreizen und Geschäftsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Wiederherstellung von Ökosystemen und nachhaltigem Management fördern
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Stimme voll und ganz zu
-
Stimme weitgehend zu
-
Neutrale Einstellung
-
Stimme eher nicht zu
-
Stimme überhaupt nicht zu
-
Weiß nicht/keine Meinung
2.9. Sonstiges - Einzelheiten angeben
Unser Beitrag:
Die EU muss ein neues Gesetz verabschieden, das die Wiederherstellung von qualitativ hochwertiger Natur auf Landschaftsebene ermöglicht, die rechtzeitig zu biodiversitätsreichen und funktionierenden Lebensräumen führt.
3. In welchem Umfang sollten folgende Kriterien bei der Festlegung von Prioritäten für die Wiederherstellung berücksichtigt werden?
Ökologische Wirksamkeit: Die Wiederherstellung wird zu Folgendem beitragen:
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Hohe Priorität |
Mittlere Priorität |
Niedrige Priorität |
Keine Priorität |
Keine Meinung/ich weiß nicht |
Verbesserung der Gesundheit von Ökosystemen, Lebensräumen oder Arten von hohem Wert für die Biodiversität
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Verbesserung der Konnektivität natürlicher Gebiete (ökologische Korridore einschließlich Wanderrouten)
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Verbesserung der Widerstandsfähigkeit von Ökosystemen gegenüber dem Klimawandel
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Vorteile für die Gesellschaft: die Wiederherstellung wird zu den folgenden Ökosystemdienstleistungen beitragen:
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- Eindämmung des Klimawandels einschließlich Kohlenstoffbindung
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- Anpassung an den Klimawandel
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- Katastrophenvorsorge (wie Schutz vor Überschwemmungen und Stürmen)
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- Wasserreinigung
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- Regulierung der Wassermenge
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- Regulierung der Luftqualität
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- Erhaltung des Nährstoffkreislaufs
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- Fruchtbarkeit der Böden
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- Erhaltung der Erbmasse
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- Bestäubung
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- Schädlings-/Krankheitsbekämpfung
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- Erhaltung des Fischbestands
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- menschliche Gesundheit und Wohlbefinden durch Interaktionen mit der Natur
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- Multifunktionalität, d. h. die Fähigkeit gesunder Ökosysteme, ein breites Spektrum an Ökosystemdienstleistungen zu erbringen
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- Sonstige Leistungen
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Kosteneffizienz der Wiederherstellungsmaßnahmen
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Sonstige Kriterien
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Bitte angeben
Unser Beitrag:
Das Gesetz muss sich ausschließlich auf die Wiederherstellung ökologischer Funktionen und die Vernetzung von Lebensräumen beziehen und die natürliche Ökosystemdynamik fördern, wobei der Schwerpunkt auf Ökosystemen mit signifikantem Kohlenstoffspeicher- und Anpassungspotenzial liegt.
Bitte angeben
Unser Beitrag:
Der Schwerpunkt muss auf grundlegenden Land- und Meeresnutzungsänderungen liegen, die die Natur auf einen Weg zur Erhaltung der "hohen Qualität" bringen können. Verbesserungen der produktiven Systeme wie Landwirtschaft, Boden, kommerzielle Forstwirtschaft oder Fischerei sollten durch andere Gesetze angegangen werden.
4. Wiederherstellung ist das Verfahren, mit dem die Erholung eines Ökosystems, das sich verschlechtert hat, beschädigt oder zerstört wurde, unterstützt wird. Wiederherstellungsziele können auf unterschiedliche Weisen festgelegt werden und sich auf schrittweise Verbesserungen des Zustands eines Ökosystems bzw. das Erreichen eines guten Zustands, auf einen prozentualen Anteil der EU-Fläche oder einen bestimmten Umfang von Ökosystemen, in denen Wiederherstellungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen, beziehen. Die in der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 enthaltenen Verpflichtungen zur Wiederherstellung beinhalten solche unterschiedlichen Ansätze. Sollten die Wiederherstellungsziele der EU Ihrer Meinung nach festgelegt werden als (Mehrfachantworten möglich):
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ein allgemeines Wiederherstellungsziel auf EU-Ebene für alle Ökosysteme
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spezifische Ziele auf EU-Ebene je nach Ökosystem oder Lebensraum
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spezifische Ziele auf EU-Ebene je nach Art oder Artengruppe
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Sonstige
Bitte angeben
Unser Beitrag:
Mindestens 15 % der Land- und Meeresfläche der EU und 15 % der frei fließenden Flüsse müssen bis 2030 wiederhergestellt werden. Das Gesetz sollte auch ein Ziel für den CO2-Abbau durch wiederhergestellte natürliche Lebensräume enthalten, die als Senken fungieren, zusätzlich zum Emissionsreduktionsziel für 2030. Das 15 %-Ziel muss für jeden Mitgliedsstaat gleichermaßen gelten.
5. Sollte einer oder mehreren der folgenden Ökosystemarten in der EU Priorität für die Wiederherstellung eingeräumt werden?
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Hohe Priorität |
Mittlere Priorität |
Niedrige Priorität |
Keine Priorität |
Keine Meinung/ich weiß nicht |
städtische Ökosysteme wie städtische Grünflächen und Brachflächen
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Agrarökosysteme wie Grünland, Dehesas und Montados sowie Landschaftsmerkmale (auch auf Kulturflächen) wie beispielsweise Brachflächen, Pufferstreifen, Hecken, Trockenmauern und Teiche
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Forstökosysteme einschließlich natürlicher und halbnatürlicher Wälder und Plantagen
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Heide- und Buschland
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Gebiete mit karger Vegetation wie felsige Gebiete in Bergen, Strände und Dünen
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inländische Feuchtgebiete wie Marschland, Torfmoore, feuchtes Grünland, Flusswälder, Auengebiete und Überschwemmungsflächen
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Bodenökosysteme (in städtischen, landwirtschaftlichen, waldigen und anderen terrestrischen Ökosystemen)
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Süßwasserökosysteme wie Flüsse und Seen
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Meeresökosysteme wie Küstenfeuchtgebiete, Aufwuchsgebiete, biogene Substrate im Flachwasser und Tiefseekorallen
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Sonstige
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Bitte angeben
Unser Beitrag:
Die Definition der Wiederherstellung muss eng gefasst sein und darf nicht die Verbesserung von landwirtschaftlichen Böden/Stadtbegrünung umfassen, die von anderen Instrumenten umfasst werden sollten. Sie sollte sich auf Torfgebiete, Feuchtgebiete, Wälder, Grünland, Flüsse, Auengebiete und Meeresökosysteme konzentrieren.
6. Für wie wichtig erachten Sie die folgenden Faktoren und Maßnahmen, um sicherzustellen, dass zukünftige EU-Wiederherstellungsziele erfüllt werden?
6.1. Festlegung, wie die EU-Ziele in nationale Beiträge untergliedert werden sollten, unter Berücksichtigung nationaler Besonderheiten
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Sehr wichtig
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Eher wichtig
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Überhaupt nicht wichtig
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Weiß nicht/keine Meinung
6.2. Verpflichtung der Mitgliedstaaten, nationale Wiederherstellungspläne zu erarbeiten
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Sehr wichtig
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Eher wichtig
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Überhaupt nicht wichtig
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Weiß nicht/keine Meinung
6.4. Schaffung eines Mechanismus für eine regelmäßige Berichterstattung über die Fortschritte beim Erreichen der Ziele
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Sehr wichtig
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Eher wichtig
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Überhaupt nicht wichtig
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Weiß nicht/keine Meinung
6.6. Sonstiges - Einzelheiten angeben
Unser Beitrag:
Wir brauchen detaillierte, wissenschaftlich fundierte nationale Wiederherstellungspläne, die von der Kommission bewertet und genehmigt werden müssen, um ihre Qualität und Konsistenz sicherzustellen.
7. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um den guten Zustand in wiederhergestellten Ökosystemen langfristig aufrechtzuerhalten?
7.2. Langfristige Überwachung und Berichterstattung über den Zustand der wiederhergestellten Ökosysteme
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Sehr wichtig
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Eher wichtig
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Überhaupt nicht wichtig
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Weiß nicht/keine Meinung
7.3. Bestimmte wiederhergestellte Ökosysteme als Schutzgebiete ausweisen
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Sehr wichtig
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Eher wichtig
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Überhaupt nicht wichtig
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Weiß nicht/keine Meinung
7.4. Sonstiges - Einzelheiten angeben
Unser Beitrag:
Das Gesetz sollte aktive (z. B. Staudammentfernung) und passive (z. B. Fischereiverbote, Abholzungsverbote) Wiederherstellung umfassen. Diese Wiederherstellungsmaßnahmen können innerhalb oder außerhalb von Schutzgebieten durchgeführt werden. Die Mitgliedstaaten sollen den langfristigen Schutz und die Verbesserung der wiederhergestellten Lebensräume garantieren.
8. Würden Sie gerne noch etwas hinzufügen?
Unser Beitrag:
Nationale Wiederherstellungspläne müssen zeigen, wie Wiederherstellungsmaßnahmen folgendes unterstützen werden:
- Verbesserte Konnektivität von Natura 2000
- Erreichen des Ziels, 10% der Land- und Meeresfläche der EU streng zu schützen
- Anpassung an den Klimawandel und Abschwächung des Klimawandels (insbesondere durch Wasserrückhalt zur Bewältigung von zunehmenden Überschwemmungen, Dürren und dem Anstieg des Meeresspiegels)
- Ziele bestehender Gesetzgebungen (z.B. FFH, WRRL, MSRL) und gleichzeitig ergänzend zu bestehenden rechtlichen Anforderungen
- Beteiligung der Öffentlichkeit
Das Gesetz muss klare Fristen für die Wiederherstellungspläne und Wiederherstellungsmaßnahmen, für die Genehmigung der Pläne durch die Kommission und für die Beteiligung interessierter Interessengruppen und wissenschaftlicher Expert*innen enthalten. Die Überwachung der Wiederherstellungsmaßnahmen, der Ergebnisse in Bezug auf die biologische Vielfalt und des Fortschritts bei der Erreichung der Ziele durch standardisierte und häufige nationale Berichte wird entscheidend sein.
Das neue Gesetz sollte die Nutzung bestehender EU-Fonds und die Schaffung eines speziellen EU-Wiederherstellungsfonds (oder die Einrichtung eines anderen Fonds im zukünftigen MFF) unterstützen.
Our rationale:
In Bezug auf die oben genannten Fragen stimmen wir absolut zu, dass Leitlinien und Beratung der Mitgliedstaaten durch die Kommission, die Förderung einer besseren Nutzung der bestehenden EU-Finanzierungsmöglichkeiten und die Entwicklung wirtschaftlicher Anreize und Geschäftsmöglichkeiten sehr wichtig sind, um die Gesetzgebung zur Renaturierung zu unterstützen. Wir haben jedoch bewusst geantwortet, dass wir "weder zustimmen noch ablehnen", da wir nicht der Meinung sind, dass die Bereitstellung besserer Leitlinien und die Förderung von Finanzierungsmöglichkeiten die Notwendigkeit rechtlich verbindlicher Ziele ersetzen kann oder sollte.Die EU muss ein neues Gesetz verabschieden, das rechtlich bindende Ziele als Priorität festlegt, und diese nicht durch die Bereitstellung von Leitlinien und Anreizen ersetzt:
- Viele EU-Instrumente bieten den Mitgliedstaaten nur unverbindliche Leitlinien, die oft zu Untätigkeit führen. Die vorherige Biodiversitätsstrategie enthielt ein freiwilliges Ziel für die Wiederherstellung von Ökosystemen, das nicht zu Maßnahmen vor Ort geführt hat. Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren und brauchen ein neues Gesetz, das die Wiederherstellung der Natur für alle Mitgliedsstaaten rechtsverbindlich macht.
- Auch die Nutzung bestehender Fördermittel wäre natürlich hilfreich, sollte aber die dringende Verabschiedung eines Renaturierungsgsestz nicht verhindern. Bestehende Instrumente sind nicht genug. Die Schaffung eines neuen Fonds, welcher der Wiederherstellung gewidmet ist, wäre ebenfalls notwendig.
- Wirtschaftliche Anreize und Geschäftsmöglichkeiten sind willkommen. Durch diese Konsultation fordern wir aber die Kommission auf, sich weiterhin auf die Verabschiedung eines neuen rechtsverbindlichen Instruments zu konzentrieren, das die Wiederherstellung der Natur zu einer Verpflichtung für die Mitgliedstaaten macht. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Anreize allein nicht ausreichen, um tatsächliche Veränderungen herbeizubringen, und dass die Mitgliedstaaten in Ermangelung verbindlicher EU-Verpflichtungen nur selten geeignete Anreize einsetzen.
- Schließlich ist es entscheidend, dass die Wiederherstellungsziele zusätzlich zu den bestehenden Verpflichtungen z.B. in der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie, der Wasserrahmenrichtlinie oder der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie gelten. Auch die Umsetzung und Durchsetzung der bestehenden Verpflichtungen muss dringend verbessert werden.